Zu: Erheiternd! Der STANDARD hat's meldet: Das ist das Österreichische Deutsch
25.06.2015 von heinzpohl
Dies gehtv an der Realität vorbei, siehehttp://members.chello.at/heinz.pohl/EU-Liste.htm
Meidlinger L
25.06.2015 von heinzpohl
Das Wiener Vorstadt-L, auch Meidlinger L genannt, ist meinerr Meinung nach kein Kandidat für ein UNESCO-Kulturerbe u.dgl.
S. u.a. [youtube:uBD0rWv0c0I::Video::]
Mit österreichieschem Deutsch hat dies nichts zu tun! Mit Tschechisch auch nicht!
S.http://members.chello.at/heinz.pohl/Tschechisch.ht...
Wieso geht "[i]erheiternd[/i]" an der Realität vorbei,
25.06.2015 von Koschutnig
wenn man laut EU-Amtsblatt das österr. Deutsch auf 24 Wörter Unterschied reduziert?
Erheiternd! Der STANDARD hat's meldet:Das ist das Österreichische Deutsch:
05.05.2016 von Standard
Weshalb "erheiternd"? Die EU-Kommission hat festgehalten, dass das deutschländische und das österreichische Standarddeutsch gleichwertig sind und deshalb im EU-Raum gleichwertig zu behandeln sind. Beigefügt hat sie einige korrekte Lebensmittelbezeichnungen, die offenbar in EU-Verordnungen auftauchen.
Erheiternd deshalb, da
05.05.2016 von Koschutnig
die Liste im STANDARD v. 29.10.2004 so wirkt, als würde die österreichische Varietät nur aus 23 Wörtern bestehen, die alle mit dem Magen zu tun haben - und "in der deutschen Sprachfassung neuer Rechtsakte (!!) werden die ... den in Deutschland verwendeten entsprechenden Ausdrücken in geeigneter Form hinzugefügt."
Allein Österreichs Rechtssprache kennt eine noch größere Zahl an Begriffen, die in Dtld. unbekannt bis unverständlich sind (Aufsandung, Einantwortung, Außerstreitgericht …), aber nein, Powidl, Topfen, Kren und Vogerlsalat sind's, die in neue Rechtsakte müssen.
Ich zitiere aus dem angegebenen Text von Univ-Prof. i.R. Pohl: An dieser Liste ist von mehreren Autoren (v.a. Germanisten und Linguisten) wiederholt Kritik geübt worden. Darüber hinaus ist die Tatsache bemerkenswert, dass es eine entsprechende Liste für staatsrechtliche und juristische Termini nicht gibt. Zur Entstehung und Vorgeschichte des „Protokolls Nr. 10“ ist zu sagen, dass diese Liste keine sprachpolitische Entscheidung war, sondern andere Motive vorlagen. Die Berücksichtigung „spezifisch österreichischer Ausdrücke“ hatte eher psychologische Gründe und entsprang dem Wunsch, der im Vorfeld des EU-Beitritts in weiten Kreisen verbreiteten „Angst vor dem Einheitsdeutsch“ und der Sorge um die „österreichische Identität“ entgegenzuwirken. Ferner erwartete man dadurch auch eine größere Zustimmung zum EU-Beitritt beim bevorstehenden Referendum. Die Endfassung des „Protokolls Nr. 10“ wurde schließlich von den Verantwortlichen am 31.3.1994 bei einem Mittagessen beschlossen.
http://members.chello.at/heinz.pohl/EU-Liste.htm