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Ạnbringen

das,

Anzeige, Antrag etc. an eine Behörde


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: klaser
Erstellt am: 16.01.2011
Bekanntheit: 60%  
Bewertungen: 7 0

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anbringen
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Kommentare (4)


Vom Büro für Vereins-,
Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, 2011:
"Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht."
klaser 16.01.2011


Der Begriff "Anbringen" wird in der Kommunikation zwischen Behörde und Beteiligten verwendet. Als Anbringen bezeichnet man die Kontaktaufnahme einer Beteiligten/eines Beteiligten mit der Behörde aus eigenem Anlass. Anbringen können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen sein.
Hinweis
Anbringen können schriftlich, persönlich und telefonisch eingebracht werden.
source: Oesterreich.gv.at

Pernhard 29.06.2020





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