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Geschworne

der, -n, -n

Geschworene


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: bessawissa
Erstellt am: 07.05.2007
Bekanntheit: 55%  
Bewertungen: 31 4

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Kommentare (2)


Laut Wikipedia: Als Geschworener, in der österreichischen Kanzleisprache auch Geschworner (von spätmittelhochdeutsch gesworne = derjenige, der geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist) bezeichnet man: * in einer veralteten Bedeutung einen Schöffen an einem Schwurgericht * in Österreich einen Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten zunächst mit sieben anderen Geschworenen über die Schuldfrage und danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern (dem "Schwurgerichtshof") über das Strafmaß entscheidet (...) (Zitatende) Aber richtig ist: nicht nur in der Kanzleisprache, sondern in allen österreichischen Gesetzestexten heißt es bei uns korrekt "der Geschworne".
bessawissa 07.05.2007


In Österreich fällt manches unter den Tisch. Warum nicht auch ein simples e ! ;-)
nedo1943 14.01.2017





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